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ARBEITSRECHT
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind die Hauptakteure der Wirtschaftsordnung.
Das Arbeitsrecht reguliert diese wichtige Säule des Gemeinwesens.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich meine Mandanten in allen Fragen dieses Rechtsgebietes und vertrete deren Interessen engagiert vor der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Von A wie Arbeitsvertrag und Abmahnung, über B wie Betriebsrat, Befristung und Betriebsübergang, weiter über D wie Direktionsrecht und G wie Gehalt, bis hin zu K wie Kündigung oder Kurzarbeit, aber auch V wie Vergütung und schlussendlich Z wie Zeugnis werde ich zum gesamten Alphabet des Arbeitsrechts tätig.
Hierfür kann ich auf eine umfangreiche anwaltliche Erfahrung seit dem Jahre 2000 verweisen und bilde ich mich auch heute noch weiterhin regelmäßig im Arbeitsrecht fort. Diese Mandatsbasis biete ich Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
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